Publikationen: 2012 - 2010

  • Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR), 2012, Seite 441 - 449
  • Aufsatz

    Werden zentrale Gegenparteien durch die Umsetzung von EMIR zum Risiko? Eine Untersuchung unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Eurex Clearing AG.
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  • Wertpapier-Mitteilungen (WM) – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht, 2012, Seite 1708 - 1715
  • Aufsatz

    Angemessenheit und Grenzen börslicher Mistrade-Regeln in Zeiten des Hochfrequenzhandels am Beispiel der Eurex Deutschland.
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  • Bankmagazin für Führungskräfte der Bankwirtschaft, Ausgabe 09/2012, Seite 34 – 36 (zusammen mit Stefan Naumann und Jens Schuback)
  • Fachbeitrag

    Was mit EMIR auf Banken zukommt.
  • Gegenstand

    Mit Einführung von EMIR (Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen) wollen die Gesetzgeber in dem bislang unbeaufsichtigten Markt für OTC-Derivate unter anderem für mehr Transparenz sorgen. Auf Banken kommen dadurch viele neue organisatorische Herausforderungen seitens der Abwicklung, des Meldewesens und der IT zu.
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  • Börsen-Zeitung, 12. Juli 2012, Seite 4
  • Gastbeitrag

    Börsliche Mistrade-Regeln ergänzen die Regulierung des Hochfrequenzhandels.
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  • Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankrecht (WuB); WuB I G 1. - 9.2010, Seite 195 - 198
  • Anmerkung

    zu BGH, Urteil vom 8. Oktober 2009 (III ZR 207/07) - WM 2009, 2358
  • Gegenstand

    Der BGH befasst sich in dem Urteil mit der Darlegungs- und Beweislast im Zusammenhang mit dem gegen die Treuhandkommanditistin eines Filmfonds erhobenen Vorwurf, den Anleger bei Annahme seines Vertragsangebots zum Abschluss eines Treuhandvertrags nicht über ihr bekannte regelwidrige Auffälligkeiten informiert zu haben, die sich so nicht aus der Lektüre des Emissionsprospekts erschlossen.
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  • Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankrecht (WuB); WuB I G 1. - 3.2010, Seite 17 - 20
  • Anmerkung

    zu OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29. Juli 2009 (23 U 76/08) - WM 2009, 1563
  • Gegenstand

    Das Urteil des OLG Frankfurt a.M. ergänzt die durch das OLG Bamberg (WM 2009, 1082)) erstmals eingeleitete obergerichtliche Rechtsprechung zu den spezifischen Anforderungen an den Gegenstand und den Umfang der im Zusammenhang mit dem Abschluss von Zinsswap-Geschäften geltenden Beratungs- und Aufklärungspflichten. Das OLG Frankfurt a.M. setzt sich eingehend den Anforderungen des Transparenzgebotes an die Darstellung eines CMS Spread Sammler Swaps gegenüber einem Unternehmenskunden auseinander. Es vertritt unter anderem die Auffassung, dass eine Bank nicht verpflichtet ist, Kunden über ihre Gewinnmarge aus den mit dem Kunden abzuschließenden Derivategeschäften aufzuklären.
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