Bank- und Kapitalmarktrecht

E
ine Kernkompetenz der Kanzlei JASKULLA | THOMAS besteht darin, deutsche und ausländische Unternehmen (u.a. Banken, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzintermediäre) sowie Einzel­personen (z.B. Börsenhändler, Spezialisten und Broker), die an Börsen (Regulierten Märkten) oder an anderen Handelsplattformen in Deutschland zum Handel zugelassen sind, hinsichtlich deren Transaktionen an solchen Märkten sowie bezüglich deren übrigen Geschäftstätigkeiten am deutschen Kapitalmarkt in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts zu beraten und zu vertreten.

Durch die zunehmende Regulierung und Beaufsichtigung der Kapitalmärkte und Finanzintermediäre und dem damit verbundenen stetigen Anstieg von aufsichtsrechtlichen Anforderungen, gewinnt das Aufsichtsrecht für

  • Banken,
  • Finanzdienstleistungsinstitute,
  • Betreiber von Börsen und
  • außerbörslichen Handelsplattformen
  • Clearinghäuser,
  • Abwicklungsinstitute (Settlement Institution) und
  • Broker wie auch für
  • Börsenhändler

eine immer stärkere Bedeutung.

Deshalb bietet die Kanzlei JASKULLA | THOMAS ihren Mandanten stets aktuelle und umfassende Beratung zu den Anforderungen des Aufsichtsrechts und insbesondere zu der Regulierung elektronischer Handelssysteme und Marktplätze. Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber den Aufsichts­behörden in Deutschland. Insoweit können wir auf unsere durch jahrelange Zusammenarbeit mit der

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den
  • Börsenaufsichtsbehörden in Deutschland und mit
  • anderen Aufsichtsbehörden im Ausland z.B.
    • U.K. Financial Conduct Authority,
    • U.S. Commodity Futures Trading Commission,
    • U.S. Securities and Exchange Commission

gefestigten, exzellenten Kontakte zu diesen Aufsichtsbehörden aufbauen und mittels unseres Expertenwissens die Belange unserer Mandanten zielgerichtet vertreten und realisieren.

Das Beratungsspektrum der Kanzlei JASKULLA | THOMAS umfasst außerdem die rechtliche Begleitung von Unternehmen bezüglich deren Börsengang (IPO).

Unser Leistungsangebot im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst unter anderem die Beratung:

  • deutscher und ausländischer Banken, Finanzdienstleistungsinstitute, Betreiber von Börsen und außerbörslichen Handelsplattformen, Clearinghäuser, Abwicklungsinstitute (Settlement Institution) und Broker zu den Anforderungen des Bank- und Börsenaufsichtsrechts
  • elektronischer Handelssysteme und Marktplätze hinsichtlich deren Regulierung in Deutschland
  • im Zusammenhang mit cross-border Geschäftstätigkeiten von Banken, Clearinghäuser (Zentrale Kontrahenten), Abwicklungsinstituten und Börsen und Handelsplattformen bezüglich der aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Deutschland
  • mit Bezug auf Bankvertragsrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • in Fragen zu Compliance
  • bezüglich den Anforderungen des Kreditwesengesetzes, Wertpapierhandelsgesetzes und Börsengesetzes
  • im Kontext des Kapitalmarktrechts (z.B. Börsengänge/IPO)
  • hinsichtlich Anzeige-, Melde- und Veröffentlichungspflichten