Börsenorganisationsrecht
- D
- as Börsenorganisationsrecht in Deutschland wird inhaltlich maßgeblich durch europäische Richtlinien (z.B. Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie (MiFID), European Market Infrastructure Regulation (EMIR)) vorbestimmt. Es regelt unter anderem den Zugang für Wertpapierfirmen und Kreditinstitute zu Börsen ("geregelte Märkte"), aber auch die Handelsarten und die Preisermittlung. Der Zugang beziehungsweise die Zulassung zur Teilnahme am Handel eines geregelten Marktes (Börse), setzen vom antragstellenden Unternehmen die Einhaltung bestimmter Eigenkapitalanforderungen, der Regelwerke und Satzungen der jeweiligen Börse, der Regeln für den Abschluss von Geschäften auf diesem Markt und der Regeln und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einbezogenen Clearinghäuser (Zentraler Kontrahent) sowie Abwicklungsinstitute voraus.
Die von der betreffenden Börse beziehungsweise der jeweiligen Handelsplattform für die Berechtigung zur Teilnahme am Handel und den Abschluss von Geschäften inhaltlich festgelegten rechtlichen Rahmenbedingungen sind für
- Börsenteilnehmer
- Banken,
- Finanzdienstleistungsinstitute und
- Finanzintermediäre und auch für
- Börsenhändler,
- Spezialisten und
- Broker
von hoher praktischer Bedeutung. Dies gilt gleichermaßen für die in die Erfüllung und Besicherung solcher Geschäfte unmittelbar oder mittelbar einbezogenen Unternehmen, die Clearing-Mitglied des jeweiligen Clearinghauses beziehungsweise Kunde des relevanten Abwicklungsinstituts sind.
Die Kanzlei JASKULLA | THOMAS verfügt durch Rechtsanwalt Dr. Ekkehard M. Jaskulla, der die bedeutendste Börsenorganisation in Deutschland über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahrzenten als Syndikusanwalt rechtlich beraten und betreut hat, über
- einzigartige Kenntnisse des deutschen Börsenorganisationsrechts und
- ein außerordentliches Wissen bezüglich der Inhalte und des Anwendungsbereichs der Regelwerke von Börsen sowie sonstiger Handelsplattformen, deren Organisationsstrukturen wir wie kaum ein anderer kennen.
Des weiteren besitzen wir aufgrund unserer früheren Tätigkeit bezüglich der Ausarbeitung und Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Clearinghäuser in Deutschland, vertiefte Erfahrungen hinsichtlich der Auslegung und Anwendung solcher Bedingungen auf die Geschäftstätigkeiten unserer Mandanten.
Unsere herausragende Expertise stellen wir unseren Mandanten bereit, um Unternehmen bezüglich deren Status als Börsenteilnehmer oder der geplanten Zulassung zum Handel an einem Markt und hinsichtlich aller Rechtsfragen im Zusammenhang mit ihren Geschäftsabschlüssen (z.B. im Falle von Mistrades oder Nichterfüllung von Geschäften) zu beraten und zu vertreten.