Börsenorganisationsrecht

D
as Börsenorganisationsrecht in Deutschland wird inhaltlich maß­geblich durch europäische Richtlinien (z.B. Wertpapier­dienst­leis­tungs-Richtlinie (MiFID), European Market Infrastructure Re­gu­lation (EMIR)) vorbestimmt. Es regelt unter anderem den Zu­gang für Wert­papier­firmen und Kredit­institute zu Börsen ("ge­regelte Märkte"), aber auch die Handels­arten und die Preis­ermitt­lung. Der Zugang beziehungsweise die Zulas­sung zur Teil­nah­me am Handel eines ge­re­gel­ten Marktes (Börse), setzen vom an­trag­stel­lenden Unter­nehmen die Ein­hal­tung be­stim­mter Eigen­kapital­an­for­de­rungen, der Regel­werke und Sat­zun­gen der je­wei­li­gen Börse, der Regeln für den Ab­schluss von Ge­schäften auf diesem Markt und der Re­geln und All­ge­meinen Ge­schäfts­bedin­gungen der ein­be­zo­genen Clearing­häuser (Zentraler Kontrahent) sowie Abwick­lungsinstitute voraus.

Die von der betreffenden Börse beziehungsweise der jeweiligen Handelsplattform für die Berechtigung zur Teilnahme am Handel und den Abschluss von Geschäften inhaltlich festgelegten rechtlichen Rahmenbedingungen sind für

  • Börsenteilnehmer
    • Banken,
    • Finanzdienstleistungsinstitute und
    • Finanzintermediäre und auch für
  • Börsenhändler,
  • Spezialisten und
  • Broker

von hoher praktischer Bedeutung. Dies gilt gleichermaßen für die in die Erfüllung und Besicherung solcher Geschäfte unmittelbar oder mittelbar einbezogenen Unternehmen, die Clearing-Mitglied des jeweiligen Clearinghauses beziehungsweise Kunde des relevanten Abwicklungsinstituts sind.

Die Kanzlei JASKULLA | THOMAS verfügt durch Rechtsanwalt Dr. Ekkehard M. Jaskulla, der die bedeutendste Börsenorganisation in Deutschland über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahrzenten als Syndikusanwalt rechtlich beraten und betreut hat, über

  • einzigartige Kenntnisse des deutschen Börsenorganisationsrechts und
  • ein außerordentliches Wissen bezüglich der Inhalte und des Anwendungsbereichs der Regelwerke von Börsen sowie sonstiger Handelsplattformen, deren Organisationsstrukturen wir wie kaum ein anderer kennen.

Des weiteren besitzen wir aufgrund unserer früheren Tätigkeit bezüglich der Ausarbeitung und Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Clearinghäuser in Deutschland, vertiefte Erfahrungen hinsichtlich der Auslegung und Anwendung solcher Bedingungen auf die Geschäftstätigkeiten unserer Mandanten.

Unsere herausragende Expertise stellen wir unseren Mandanten bereit, um Unternehmen bezüglich deren Status als Börsenteilnehmer oder der geplanten Zulassung zum Handel an einem Markt und hinsichtlich aller Rechtsfragen im Zusammenhang mit ihren Geschäftsabschlüssen (z.B. im Falle von Mistrades oder Nichterfüllung von Geschäften) zu beraten und zu vertreten.