Finanzaufsichtsrecht
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- ie Kanzlei JASKULLA | THOMAS zählt das Finanzaufsichtsrecht zu einem ihrer Kompetenzbereiche, der für die Geschäftstätigkeit ihrer speziellen Kundengruppen von zentraler Bedeutung ist.
Durch die zunehmende Internationalisierung der Finanzmärkte und die europaweite Harmonisierung der aufsichtsrechtlichen Grundlagen, hat das Finanzaufsichtsrecht in Deutschland inzwischen eine herausragende Bedeutung für die Geschäftstätigkeiten und den Erfolg der auf den Finanzmärkten tätigen Unternehmen, Institute und Intermediäre erlangt.
Infolge der jüngsten Ereignisse auf den internationalen Finanzmärkten wird von den wichtigsten Industrienationen gemeinsam mit Schwellenländern eine Neugestaltung des Weltfinanzsystems angestrebt. Dies soll unter anderem durch Änderungen des regulatorischen Umfelds und in Teilsegmenten durch eine Neugestaltungen des Finanzaufsichtsrechts auf globaler Ebene erreicht werden.
- Hiervon betroffen sind unter anderem:
- Unternehmen, Banken, Finanzdienstleister sowie
- Intermediäre, die an Börsen (Regulierten Märkten) oder an anderen Handelsplattformen in Deutschland zum Handel zugelassen sind.
- Unternehmen,
- die Clearing-Mitglied eines Clearinghauses (Zentraler Kontrahent) oder
- Kunden eines Abwicklungsinstituts (Settlement Institution) in Deutschland sind.
Darüber hinaus richten sich die durch das Finanzaufsichtsrecht vorgegebenen Rahmenbedingungen an
- Betreiber und Nutzer von Börsen, außerbörslichen Handelsplattformen, Clearinghäuser (Zentrale Kontrahenten) sowie
- Abwicklungsinstitute (Settlement Institution),
- die ihren Sitz in Deutschland oder im Ausland haben und
- Handel,
- Clearing,
- Abwicklung beziehungsweise Abrechnung
- für Kunden in Deutschland anbieten.
Die Kanzlei JASKULLA | THOMAS bietet diesen Kundengruppen eine umfassende Beratung
- im Finanzaufsichtsrecht, insbesondere dem Bank-, Börsen- und Wertpapieraufsichtsrecht.
Dabei können wir auf eine langjährige und vielschichtige Erfahrung mit aufsichtsrechtlichen Themen im Zusammenhang mit
- Börsen,
- außerbörslichen Handelsplattformen,
- Clearinghäusern und Intermediären, die ihren Sitz in Deutschland oder im Ausland haben und ihre Dienstleistungen in Deutschland anbieten (sog. Cross-Border-Services),
zurückgreifen.
Eine optimale Vertretung unserer Mandanten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den Börsenaufsichtsbehörden in Deutschland wird durch unsere über Jahre etablierten Kontakte zu diesen Behörden unterstützt.
Das Leistungsangebot der Kanzlei JASKULLA | THOMAS beinhaltet im Finanzaufsichtsrecht im Wesentlichen die Beratung hinsichtlich:
- Anforderungen des Kreditwesengesetzes
- Regelungen des Depot- und Wertpapierhandelsgesetzes sowie Investmentrechts
- Anforderungen an die Compliance-Funktion
Hierzu zählt die Vertretung unserer Mandanten gegenüber Aufsichtsbehörden und Gerichten.