Öffentliches Wirtschaftsrecht
- D
- ie Kanzlei JASKULLA | THOMAS bietet
spezialisierte Beratung bezüglich des öffentlichen Wirtschaftsrechts an.
Zu diesem Bereich zählen wir diejenigen rechtlichen Bestimmungen, die die Grundlagen für das Auftreten und Handeln von Behörden (z.B. Aufsichtsbehörden) gegenüber unseren speziellen Kundengruppen, unter anderem in- und ausländische Banken, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzintermediäre, Einzelpersonen, wie beispielsweise Börsenhändler, Spezialisten, Broker und Betreiber von in- und ausländischen Clearinghäusern oder Abwicklungsinstituten darstellen.
Hierunter fällt ebenso das europäische Gemeinschaftsrecht (z.B. EU-Richtlinien, Verordnungen), das das deutsche Recht zunehmend inhaltlich prägt.
Das öffentliche Wirtschaftsrecht bezieht sich auf das Verhältnis zwischen Staat (z.B. Aufsichtsbehörden) und Einzelpersonen oder wirtschaftlich tätige Unternehmen (z.B. Banken, Finanzintermediäre, Clearinghäuser und Abwicklungsinstitute) und ist durch das zwischen diesen Kontrahenten bestehende Überordnungs-/Unterordnungsverhältnisse gekennzeichnet.
Das Leistungsangebot der Kanzlei JASKULLA | THOMAS umfasst unter anderem die Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts:
- Wirtschaftsaufsicht und Regulierung von Unternehmen und wirtschaftlich tätigen Einzelpersonen in Deutschland
- Marktzutrittsregulierung in Deutschland bezüglich ausländischen
- Banken,
- Finanzdienstleistungsinstituten,
- Finanzintermediären und Betreibern ausländischer Clearinghäuser oder Abwicklungsinstituten (Settlement Institution)
- Marktverhaltensregulierung bezüglich in- und ausländischen
- Banken,
- Instituten,
- Unternehmen und Einzelpersonen,
- die in Deutschland wirtschaftlich tätig werden
- Spezialbefugnisse der Bankenaufsicht gegenüber
- Banken,
- Finanzdienstleistern,
- Clearinghäusern (Zentrale Kontrahenten) oder
- Abwicklungsinstituten mit Sitz im In- oder Ausland.