Öffentliches Wirtschaftsrecht

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ie Kanzlei JASKULLA | THOMAS bietet
spe­zialisierte Beratung bezüglich des öffentlichen Wirtschafts­rechts an.

Zu diesem Bereich zählen wir diejenigen rechtlichen Bestimmungen, die die Grundlagen für das Auftreten und Handeln von Behörden (z.B. Aufsichts­behörden) gegenüber unseren speziellen Kundengruppen, unter anderem in- und ausländische Banken, Finanz­dienst­leis­tungs­institute, Finanzintermediäre, Einzelpersonen, wie beispielsweise Börsenhändler, Spezialisten, Broker und Betreiber von in- und ausländischen Clearinghäusern oder Abwicklungsinstituten darstellen.

Hierunter fällt ebenso das europäische Gemeinschaftsrecht (z.B. EU-Richtlinien, Verordnungen), das das deutsche Recht zunehmend inhaltlich prägt.

Das öffentliche Wirtschaftsrecht bezieht sich auf das Verhältnis zwischen Staat (z.B. Auf­sichts­behörden) und Einzelpersonen oder wirtschaftlich tätige Unternehmen (z.B. Banken, Finanzintermediäre, Clearinghäuser und Ab­wick­lungs­institute) und ist durch das zwischen diesen Kontrahenten bestehende Überordnungs-/Unterordnungs­verhältnisse gekennzeichnet.

Das Leistungsangebot der Kanzlei JASKULLA | THOMAS umfasst unter anderem die Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts:

  • Wirtschaftsaufsicht und Regulierung von Unternehmen und wirtschaftlich tätigen Einzelpersonen in Deutschland
  • Marktzutrittsregulierung in Deutschland bezüglich ausländischen
    • Banken,
    • Finanzdienstleistungsinstituten,
    • Finanzintermediären und Betreibern ausländischer Clearinghäuser oder Abwicklungsinstituten (Settlement Institution)
  • Marktverhaltensregulierung bezüglich in- und ausländischen
    • Banken,
    • Instituten,
    • Unternehmen und Einzelpersonen,
    • die in Deutschland wirtschaftlich tätig werden
  • Spezialbefugnisse der Bankenaufsicht gegenüber
    • Banken,
    • Finanzdienstleistern,
    • Clearinghäusern (Zentrale Kontrahenten) oder
    • Abwicklungsinstituten mit Sitz im In- oder Ausland.