Alleinstellungsmerkmal der Kanzlei

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ie Kanzlei JASKULLA | THOMAS steht für eine einmalige Kombination von höchster Spezialisierung auf aus­ge­wählte Rechts­gebiete, die Beratung und Vertretung von speziellen Kunden­grup­pen und die außer­ordent­liche recht­liche Expertise hinsicht­lich Börsen­organisa­tionen, sons­tigen Handels­platt­for­men und Clearinghäusern in Deutschland.

Die Kanzlei JASKULLA | THOMAS kann daher als Rechtsanwalts-Boutique mit einzigartiger Ausrichtung bezeichnet werden, die sich auszeichnet durch:

  • Höchste Spezialisierung auf ausgewählte Rechtsgebiete:
    • Bank- und Kapitalmarktrecht, Börsenorganisationsrecht, Finanzaufsichtsrecht, Regulatory Lobbying, Öffentliches Wirtschaftsrecht, gesellschafts- und steuerrechtliche Beratung auf individueller Basis, Vertragsrecht im Zusammenhang mit Handels- und Marktdatenlieferanten (Financial Data Vendor).
  • Schwerpunkt auf die Beratung und Vertretung spezieller Kundengruppen:
    • Unternehmen und Einzelpersonen (Finanzdienstleister, Börsenhändler, Intermediäre, Broker), die an Börsen (Regulierten Märkten) oder an anderen Handelsplattformen in Deutschland zum Handel zugelassen sind,
    • Unternehmen, die Clearing-Mitglied eines Clearinghauses (Zentraler Kontrahent) oder Kunden eines Abwicklungsinstituts (Settlement Institution) in Deutschland sind,
    • Unternehmen, die am Kapitalmarkt einen Börsengang (IPO) planen und
    • Betreiber und Nutzer von Börsen, Handelsplattformen, Clearinghäusern und Abwicklungsinstituten (Settlement Institution).
  • Einzigartige Expertise bezüglich der Regelwerke und der rechtlichen Ausgestaltung von Börsen, sonstigen Handelsplattformen und Clearinghäusern in Deutschland:
    • Die Gruppe Deutsche Börse als eine der weltweit bedeutendsten Börsenorganisationen wurde von dem Mitbegründer der Kanzlei JASKULLA | THOMAS, Rechtsanwalt Dr. E. Jaskulla, über einen Zeitraum von mehr zwei Jahrzehnten als interner Syndikusanwalt rechtlich sowie regulatorisch beraten, betreut und vertreten.
    • Aufgrund dessen verfügt die Kanzlei JASKULLA | THOMAS über:
    • Einzigartige Kenntnisse der Regelwerke und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Börsenorganisationen in Deutschland, insbesondere der Eurex Deutschland, Eurex Repo GmbH, Eurex Bonds GmbH und Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und der deutschen Clearinghäuser.
    • Einmaliges Wissen über die Organisation und Regulierung von Clearinghäusern (Zentrale Kontrahenten) in Deutschland (z.B. der Eurex Clearing AG).