Alleinstellungsmerkmal der Kanzlei
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- ie Kanzlei JASKULLA | THOMAS steht für eine einmalige Kombination von höchster Spezialisierung auf ausgewählte Rechtsgebiete, die Beratung und Vertretung von speziellen Kundengruppen und die außerordentliche rechtliche Expertise hinsichtlich Börsenorganisationen, sonstigen Handelsplattformen und Clearinghäusern in Deutschland.
Die Kanzlei JASKULLA | THOMAS kann daher als Rechtsanwalts-Boutique mit einzigartiger Ausrichtung bezeichnet werden, die sich auszeichnet durch:
- Höchste Spezialisierung auf ausgewählte Rechtsgebiete:
- Bank- und Kapitalmarktrecht, Börsenorganisationsrecht, Finanzaufsichtsrecht, Regulatory Lobbying, Öffentliches Wirtschaftsrecht, gesellschafts- und steuerrechtliche Beratung auf individueller Basis, Vertragsrecht im Zusammenhang mit Handels- und Marktdatenlieferanten (Financial Data Vendor).
- Schwerpunkt auf die Beratung und Vertretung spezieller Kundengruppen:
- Unternehmen und Einzelpersonen (Finanzdienstleister, Börsenhändler, Intermediäre, Broker), die an Börsen (Regulierten Märkten) oder an anderen Handelsplattformen in Deutschland zum Handel zugelassen sind,
- Unternehmen, die Clearing-Mitglied eines Clearinghauses (Zentraler Kontrahent) oder Kunden eines Abwicklungsinstituts (Settlement Institution) in Deutschland sind,
- Unternehmen, die am Kapitalmarkt einen Börsengang (IPO) planen und
- Betreiber und Nutzer von Börsen, Handelsplattformen, Clearinghäusern und Abwicklungsinstituten (Settlement Institution).
- Einzigartige Expertise bezüglich der Regelwerke und der rechtlichen Ausgestaltung von Börsen, sonstigen Handelsplattformen und Clearinghäusern in Deutschland:
- Die Gruppe Deutsche Börse als eine der weltweit bedeutendsten Börsenorganisationen wurde von dem Mitbegründer der Kanzlei JASKULLA | THOMAS, Rechtsanwalt Dr. E. Jaskulla, über einen Zeitraum von mehr zwei Jahrzehnten als interner Syndikusanwalt rechtlich sowie regulatorisch beraten, betreut und vertreten.
- Aufgrund dessen verfügt die Kanzlei JASKULLA | THOMAS über:
- Einzigartige Kenntnisse der Regelwerke und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Börsenorganisationen in Deutschland, insbesondere der Eurex Deutschland, Eurex Repo GmbH, Eurex Bonds GmbH und Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und der deutschen Clearinghäuser.
- Einmaliges Wissen über die Organisation und Regulierung von Clearinghäusern (Zentrale Kontrahenten) in Deutschland (z.B. der Eurex Clearing AG).