Publikationen: 2009 - 2005

  • Wertpapier-Mitteilungen (WM) - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht, 2008, Seite 1091 - 1092
  • Rezension

    Schäfer/ Hamann (Hrsg.): Kapitalmarktgesetze, 2. Aufl., 2. Lief. (Stand: Juni 2007), Stuttgart;
  • Gegenstand

    Die beiden Herausgeber, Schäfer/Hamann, haben mit vierzehn weiteren, vornehmlich aus der Praxis, aber auch aus der Wissenschaft stammenden, ausgewiesenen Spezialisten den Grundstock für einen Standardkommentar der wichtigsten Kapitalmarktgesetze gelegt. In der Loseblattsammlung werden das Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), das Börsengesetz (BörsG) und die Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Markt einer Wertpapierbörse (Börsenzulassungs-Verordnung) kommentiert. Weiterhin sind Kommentierungen des Wertpapierprospektgesetzes, Verkaufsprospektgesetzes, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes angekündigt.
  • Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankrecht (WuB); WuB IV A. - 1.2008, Seite 123 - 124
  • Anmerkung

    zu OLG München, Urteil vom 22.08.2007 (19 U 3427/07) - WM 2007, 1921
  • Gegenstand

    Das OLG München befasst sich mit den Voraussetzungen für den Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers gemäß § 852 BGB a.F.
  • Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankrecht (WuB); WuB IV A. - 1.2008, Seite 45 - 46
  • Anmerkung

    zu BGH, Urteil vom 12.07.2007 (III ZR 145/06) -WM 2007, 1608
  • Gegenstand

    Das Urteil des BGH betrifft die Aufklärungspflichten über Risiken im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds, der in der Rechtsform einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts betrieben wird.
  • Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankrecht (WuB); WuB I G 8. - 7.2006, Seite 555 - 556
  • Anmerkung

    zu BGH, Urteil vom 09.02.2006 (III ZR 20/05) - WM 2006, 668
  • Gegenstand

    Die Entscheidung des BGH behandelt die Offenlegungspflichten eines Anlagevermittlers hinsichtlich von "Innenprovisionen". Entscheidend ist insoweit die Darlegungs- und Beweislast bezüglich des Ursachenzusammenhangs zwischen Pflichtverletzung und Schaden im Rahmen von Prospekthaftungsansprüchen.
  • Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankrecht (WuB); WuB I G 7. - 2.2006, Seite 465 - 466
  • Anmerkung

    zu OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Dezember 2005 (1 U 178/05) - WM 2006, 394
  • Gegenstand

    Das Urteil behandelt Amtshaftungsansprüche wegen Amtspflichtverletzung der Zulassungsstelle einer Börse beziehungsweise Amtspflichten einer Zulassungsstelle im Rahmen des Zulassungsverfahrens gemäß § 36 BörsG a.F., die keinen drittschützenden Charakter haben.
  • Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankrecht (WuB); WuB I G 1. - 3.2005, Seite 679 - 680
  • Anmerkung

    zu OLG Naumburg, Urteil vom 24. März 2005 (2 U 111/04) - WM 2005, 1313
  • Gegenstand

    Bei der Beratung über einen Swap muss die Bank gemäß dem OLG Naumburg den Kunden anleger- und anlagegerecht in der Weise beraten, dass der Kunde seine Entscheidung verantwortlich und im Bewusstsein aller wesentlichen mit dem in Rede stehenden Swap verbundenen Risiken und Problemen treffen kann. Bei Währungs-Swaps muss in den Mittelpunkt der Beratung gestellt werden, dass diese Swaps der Absicherung von Währungsrisiken dienen. Dies gilt umso mehr, wenn der Kunde keine Verbindlichkeiten in Fremdwährungen hat. Werden die Geschäftsanteile des Kunden zu 100% von einer Kommune gehalten, muss auch über öffentlich-rechtliche Beschränkungen insbesondere im Zusammenhang mit dem hochspekulativen Charakter eines Wahrungs-Swap aufgeklärt werden.
  • Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarkt recht (BKR), 6/2005, Seite 231 - 236
  • Anmerkung

    zu BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 (III ZR 48/01)
  • Gegenstand

    Die Entscheidung des BGH steht im Kontext mit der dem Europäischen Gerichtshof inzwischen mehrfach vorgelegten und für die Praxis äußerst relevanten Frage, ob einzelnen Bürgern ein gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch wegen gemeinschaftsrechtswidrigen Staatsverhaltens zustehen kann. Für das Verfahren des BGH war von entscheidender Bedeutung, ob - wie von den Klägern vorgetragen - Sparern und Anlegern durch verschiedene EG-Richtlinien ein Recht eingeräumt wird, aufgrund dessen die Maßnahmen der Bankenaufsicht (BaFin), entgegen der Vorschrift des § 6 Abs. 4 KWG, zumindest auch in ihrem Interesse wahrzunehmen sind.
  • Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankrecht (WuB); WuB I G 7. - 2.2005, Seite 97 - 98
  • Anmerkung

    zu LG Frankfurt am Main, Urteil vom 03. September 2004 (2/4 O 435/02) - WM 2004, 2155
  • Gegenstand

    Gemäß dem LG Frankfurt am Main begründet eine Verletzung der der Zulassungsstelle einer Wertpapierbörse bei Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel obliegenden Prüfungspflichten keine Amtshaftungsansprüche der einzelnen Anleger. Die Zulassungsstelle dient dem Schutz des Publikums und der Verhinderung einer Schädigung erheblicher allgemeiner Interessen, geht also über den Schutz des einzelnen Anlegers hinaus und begründet damit auch keine besondere Beziehung zum Anleger. Dessen Schutz durch die Zulassungsprüfung stellt vielmehr einen bloßen Rechtsreflex dar.
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